Höhere Strafen für Wohnungseinbruch-Änderung des Strafgesetzbuches(StGB)am 29.6.2017
Der Wohnungseinbruch wird zu einem Verbrechenstatbestand. Die Änderung des Strafgesetzbuches sieht nunmehr eine Mindeststrafe von einem Jahr vor. Dies verhindert zukünftig vermutlich eine zu „liberale“ Rechtsprechung. Den Richtern wird nunmehr durch Gesetz nahegelegt, härtere Strafen zu verhängen. Es darf nicht vergessen werden, dass Richter im Gerichtssaal faktisch unter Druck stehen, durch Familienclans oder Banden. Allerdings konnte der Wohnungseinbruch als Bandendelikt immer schon schärfer verurteilt werden. Die höhere Strafandrohung ist aber keineswegs ein Allheilmittel, sondern lediglich eine Maßnahme unter vielen notwendigen. Das Hauptproblem beim Wohnungseinbruch bleibt nämlich die niedrige Aufklärungsquote von etwa 17 Prozent. Hier muss auch mehr Personal eingesetzt werden, nicht mit der Gießkanne, sondern für technische Aufklärung. Bei den Bürgern wird allerdings kaum Begeisterung ausbrechen, wenn es durch die Neuregelungen auch möglich wird, dass